Besuchsregelung im EPI WohnWerk
Besuche sind ab Montag, 11. Mai 2020 auf Voranmeldung wieder möglich. Es gilt eine Besuchsregelung.
Besucherinnen und Besucher müssen ihre Besuche vorab auf der Wohngruppe anmelden. Sie müssen gesund sein, seit 14 Tagen keine Erkältungssymptome, Verlust von Geruchs- oder Geschmackssinn oder Fieber aufweisen und in dieser Zeit keinen Kontakt zu einer positiv auf das Coronavirus getesteten Person gehabt haben. Während des Besuchs müssen die Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden. Besucherinnen und Besucher wird ein Merkblatt zur Besuchsregelung abgegeben.
Die Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich hatte am 13. März 2020 ein Besuchsverbot für Spitäler, Kliniken, Alters- sowie Pflegeheime und damit auch für das EPI WohnWerk angeordnet, um eine grosse Gruppe besonders krankheitsgefährdeter Personen wirksam vor dem Coronavirus zu schützen.